11. Mai 2012
Kolumbien

Entscheidung des kolumbianischen Verfassungsgerichtshofs zu gleichgeschlechtlichen Paaren

Der kolumbianische Verfassungsgerichtshof hat (in sentencia T-716/2011) entschieden, dass für die Zwecke des Pensionsrechts entgegen dem expliziten Wortlaut von Art. 42 der Verfassung, der eine Verbindung von Mann und Frau für eine Familie für konstitutiv erklärt, auch gleichgeschlechtliche Paare als Familie anerkannt werden können. Die Entscheidung wurde scharf kritisiert.