26. Juni 2020
Malaysia

Entscheidung zum Namen nichtehelicher Kinder muslimischer Väter

 

Medienberichten zufolge hat der Federal Court of Malaysia, das höchste Gericht des Landes, am 13.2.2020 mit 4 gegen 3 Richterstimmen ein Urteil gefällt, nach dem für ein nichteheliches Kind eines muslimischen Vaters durch die Nationale Registerbehörde (National Registration Department) nicht dessen Nachname (last name) eingetragen werden kann.

Hintergrundartikel des Global Legal Monitor der Library of Congress