27. Mai 2020
Ecuador

Entschließung zu für das Adoptionsverfahren maßgeblichen Vorschriften

Mit Entschließung (Resolución) 3/2019 hat der Nationale Gerichtshof Ecuadors (Corte Nacional de Justicia) festgelegt, dass für die Durchführung von Adoptionsverfahren die Verfahrensvorschriften des Kinder- und Jugendgesetzbuchs maßgeblich sind, die insofern fortgelten, und nicht die des 2019 erlassenen Allgemeinen Prozessgesetzbuchs. Diese Frage war vorher strittig.

Link zum Text der Entschließung