27. Februar 2018
Dänemark

Entziehung der Staatsangehörigkeit wegen Unterstützung des IS

In einem Urteil vom 14.11.2017 (Sag 119/2017) hat das Oberste Gericht Dänemarks (Højesteret) erstmals einem gebürtigen Dänen wegen Unterstützung des sogenannten Islamischen Staats und der Begehung von Terrorakten für diese Organisation die dänische Staatsangehörigkeit entzogen (bzw. das entsprechende Urteil der Vorinstanz bestätigt). Rechtsgrundlage der Entziehung war § 8 B des Gesetzes über die dänische Staatsangehörigkeit. Möglich war sie u.a. deshalb, weil der Delinquent, der u.a. in Syrien für den IS gekämpft hatte, gleichzeitig die türkische Staatsangehörigkeit besitzt und deshalb durch das Urteil nicht staatenlos wurde.

Link zum Urteil