24. Juni 2014
Luxemburg

Erleichterte Anpassung deutscher Vornamen

Der luxemburgische Innenminister hat am 10.2.2014 ein amtliches Rundschreiben erlassen, das die vom Verfahren her vereinfachte Anpassung von deutsch klingenden Vornamen an französischsprachige Namensgepflogenheiten (francisation) betrifft. Dies steht damit im Zusammenhang, dass im Zuge der Implementierung des Gesetzes über die Identifikation natürlicher Personen vom 19.6.2013 im Nationalen Register natürlicher Personen (RNPP) nur noch offizielle Vornamen berücksichtigt werden dürfen, die in der Geburtsurkunde eingetragen sind. Informell verwendete Vornamen (prénoms d‘usage) können deshalb nicht mehr amtlich verwendet werden.

Dies betrifft v.a. die 17.124 Einwohner Luxemburgs, die vor dem 1.1.1945 geboren sind und nach den bis dahin geltenden Regeln zwangsweise einen deutschen Vornamen zu tragen hatten. Dieser Personenkreis kann nun in einem vereinfachten Verfahren einen französischen Vornamen erhalten, der dann amtlich an die Stelle des nicht mehr amtlich verwendbaren informellen Vornamens tritt, den sie, soweit sie dies wünschten, bisher zur Vermeidung des deutschen Vornamens verwenden konnten. Rechtlich möglich war eine entsprechende formelle Änderung allerdings auch bisher schon.

Link zum Rundschreiben