27. August 2020
Vereinigtes Königreich - Hongkong

Erleichterte Bedingungen für Staatsangehörigkeitserwerb

Die britische Regierung hat im Juli 2020 eine Verlautbarung zur Visaerteilungspraxis veröffentlicht, nach der es Hongkonger Inhabern der British National (Overseas)-Staatsangehörigkeit unter erleichterten Bedingungen ermöglicht wird, sich im Vereinigten Königreich niederzulassen und letztlich – bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen einschließlich Anforderungen an die Aufenthaltsdauer – die volle britische Staatsangehörigkeit zu erwerben. Entsprechende Visaanträge sollen ab Januar 2021 möglich sein. Die British National (Overseas)-Staatsangehörigkeit war im Zusammenhang mit der 1997 erfolgten Übergabe Hongkongs an die Volksrepublik China eingeführt worden, um Hongkongern die Beibehaltung einer Bindung an das Vereinigte Königreich zu ermöglichen. Gegenwärtig haben etwa 2,9 Millionen der 7,5 Millionen Einwohner Hongkongs den entsprechenden Status inne. Die liberale Visaregelung soll auch für Ehepartner und minderjährige Kinder gelten, die selbst keine British National (Overseas)-Staatsangehörigkeit haben; für Kinder über 18 gibt es Ermessensregelungen. Hintergrund der Regelung ist die Implementierung eines umstrittenen Sicherheitsgesetzes in Hongkong, mit der die chinesische Regierung nach Ansicht westlicher Beobachter demokratische Rechte beschneidet. Dies stellt nach Auffassung der britischen Regierung einen Verstoß gegen die gemeinsame chinesisch-britische Erklärung von 1984 dar, mit der in Bezug auf Hongkong das Prinzip „ein Land – zwei Systeme“ festgelegt wurde.

Link zu Verlautbarung des britischen Innenministers

Presseberichten zufolge gibt es als Reaktion hierauf in der Volksrepublik China Bestrebungen, das Staatsangehörigkeitsrecht so zu ändern, dass das gleichzeitige Innehaben der chinesischen Staatsangehörigkeit und der British National (Overseas)-Staatsangehörigkeit oder zumindest der vollen britischen Staatsangehörigkeit unzulässig wird.

Bericht in der Asia Times zu den Bestrebungen zur Änderung des chinesischen Staatsangehörigkeitsrechts