25. Februar 2016

Erleichterung des Staatsbürgerschaftserwerbs für Armeeangehörige

In der Ukraine ist am 28.1.2016 eine Änderung von Art. 9 Punkt 3 des Gesetzes über die Staatsbürgerschaft verabschiedet worden, die für Personen, die in der ukrainischen Armee gedient haben, den Staatsbürgerschaftserwerb u.a. dadurch erleichtert, dass das Aufenthaltserfordernis auf drei Jahre reduziert wird.

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