29. April 2020
Russische Föderation

Erleichterung von Einbürgerungen

Am 24.4.2020 hat Präsident Putin das Gesetz Nr. 134-F3 zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes unterzeichnet. Damit verliert die Regelung in Art. 13 Ziff. 1 d StAG (Buchstabenbezeichnung entsprechend der Übersetzung im Bergmann; im Original г) ihre Gültigkeit, nach der bisher bei einer Einbürgerung grundsätzlich die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit zu beantragen war. Außerdem werden die Einbürgerungsvoraussetzungen im vereinfachten Verfahren für Personen, die aus einer Ehe mit einer Person russischer Staatsangehörigkeit, mit der sie gemeinsam in der Russischen Föderation leben, ein Kind haben, erleichtert. Dasselbe gilt für ehemalige Bürger der Sowjetunion und Personen, die aus Staaten stammen, die ehemals Teil der Sowjetunion waren, und nicht deren Staatsangehörigkeit erlangt haben. Für diese Gruppen ist in Zukunft kein dreijähriger Aufenthalt mehr erforderlich und es ist kein formeller Nachweis über ein legal erzieltes Einkommen mehr nötig.

Das Gesetz tritt 90 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Link zum Gesetzestext

Bereits im März war die Ablegung einer russischen Sprachprüfung als Einbürgerungsvoraussetzung für Bürger Weißrusslands und der Ukraine abgeschafft worden.