29. November 2012
Litauen

Erweiterung des Geltungsbereichs der Rom III-Verordnung

Litauen hat der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass es in Zukunft die Rom III-Verordnung anwenden will. Die Anzahl der EU-Mitgliedstaaten, in denen die Verordnung gilt, erhöht sich damit auf 15. Die Rom III-Verordnung, die in den bisher teilnehmenden Staaten am 21.6.2012 in Kraft getreten war, betrifft das in Scheidungsfällen anwendbare IPR. Sie wird in Litauen ab dem 22.5.2014 gelten.

Pressemitteilung der Europäischen Kommission