13. April 2011

Estland. Europäisches Übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation

Das Londoner Europäische Übereinkommen vom 7.6.1968 zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation tritt nach seinem Artikel 6 Absatz 3 für Estland am 17.6.2011 in Kraft.

Quelle: BGBl. 2011 II S. 503