24. Mai 2022
Tschechische Republik

EuAdoptÜ

Die Tschechische Republik hat am 16.11.2020 die Erneuerung ihres bei der Ratifikation des Europäischen Übereinkommens vom 24.4.1967 über die Adoption von Kindern angebrachten Vorbehalts zu Art. 7 Abs. 1 betreffend das Mindestalter des Annehmenden m. W. v. 9.12.2020 für weitere 5 Jahre notifiziert.

Quelle: BGBl. 2022 II 214