15. Januar 2018
EU

EuGH: Rom III-VO gilt nicht für Privatscheidungen

In einem Urteil vom 20.12.2017 hat der EuGH in einem Vorlageverfahren auf eine Vorlage des OLG München hin entschieden, dass eine Privatscheidung nach islamischem Recht nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20.10.2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (d.h. der Rom II-VO) fällt. 

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