27. Mai 2011

Europäische Union. Luganer Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Inkrafttreten Island und Schweiz)

Das am 30.10.2007 in Lugano unterzeichnete Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 147 vom 10.6.2009, S. 5) ist gemäß seinem Artikel 69 Absatz 5 am 1.1.2011 zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie am 1.5.2011 zwischen der Europäischen Union und Island in Kraft getreten.

Quelle: ABl. Nr. L 138 vom 26.5.2011, S. 1