03. Januar 2011

Europäische Union. Verordnung zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (Rom III)

Die VERORDNUNG (EU) Nr. 1259/2010 DES RATES vom 20.12.2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts ist am 30.12.2010 in Kraft getreten.

Sie gilt für Deutschland und die teilnehmenden Mitgliedstaaten unmittelbar, und zwar im Wesentlichen ab dem 12.6.2012.

Quelle: ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2010, S. 10 ff.