02. Dezember 2011
International

Europäisches Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

Die nach dem Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht vom 7.6.1968 zu bestimmenden nationalen Stelle und ihre Kontaktdaten werden – mit Ausnahme der deutschen – nicht mehr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, sondern können abgerufen werden unter: www.conventions.coe.int.

Quelle: BGBl. 2011 II S.1140