20. Februar 2014
Kroatien

Europäisches Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

Das Europäische Übereinkommen vom 7.6.1968 betreffend Auskünfte über ausländisches Recht wird für Kroatien am 7.5.2014 in Kraft treten.

Quelle: www.conventions.coe.int