28. Juni 2016
Belgien

Europäisches Übereinkommen über Befreiung von der Legalisation

Das Europäische Übereinkommen vom 7.6.1968 zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation ist für Belgien am 15.6.2016 in Kraft getreten.

Quelle: BGBl. 2016 II 514