25. Mai 2018
Malta

Europäisches Übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen und konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation

Das Europäische Übereinkommen vom 7.6.1968 zur Befreiung der von diplomatischen und konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation wird für Malta am 15.6.2018 in Kraft treten.

Quelle: BGBl. 2018 II 160