30. März 2016
Belgien

Europäisches Übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation

Das Europäische Übereinkommen vom 7.6.1968 zur Befreiung der von diplomatischen und konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation tritt für Belgien am 15.6.2016 in Kraft.

Quelle: www.coe.int.de