24. April 2018
Deutschland

Europäisches Übereinkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Das Europäische Übereinkommen vom 11.5.2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist für Deutschland am 1.2.2018 in Kraft getreten.

Quelle: Bekanntmachung vom 5.4.2018 über das Inkrafttreten mit Abdruck der deutschen Vorbehalte zu Art. 44 und 59 sowie der derzeit feststehenden weiteren Vertragsstaaten in BGBl. 2018 II 142; Vorbehalte/Erklärungen der anderen Vertragsstaaten siehe www.conventions.coe.int (SEV Nr 210)