26. Februar 2020
Andorra

Europäisches Übereinkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Andorra hat die Gültigkeit seines Vorbehalts zu Art. 30 des europäischen Übereinkommens vom 11.5.2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt m.W.v. 1.8.2019 für weitere fünf Jahre verlängert.

Quelle: BGBl 2020 II 135, Erklärung und Vorbehalt abrufbar unter www.conventions.coe.int (SEV Nr 210)