25. März 2020
Slowenien

Europäisches Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Slowenien hat die Gültigkeit seiner Vorbehalte gegen die Art. 30, 44, 55 u 59 des Europäischen Übereinkommens vom 11.5.2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt m.W. ab 1.6.2020 für weitere fünf Jahre verlängert.

Quelle: BGBl. 2020 II 167, Vorbehalte www.conventions.coe.int