26. Juni 2020
Finnland

Europäisches Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

 

Zum Europäischen Übereinkommen vom 11.5.2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt hat Finnland die Gültigkeit seines Vorbehalts zu Art 55 Abs 1 des Übereinkommens m. W. v. 1.8.2020 für weitere 5 Jahre verlängert.

Quelle: BGBl. 2020 II 342, Text der Erklärung v. 29.4.2020 www.conventions.coe.int