26. August 2016
Tschechische Republik

Europaratsübereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch

Das Übereinkommen des Europarats vom 25.10.2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch tritt für die Tschechische Republik am 1.9.2016 in Kraft.

Quelle: BGBl. 2016 II 615