15. Januar 2013
Deutschland

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren

Mit Gesetz vom 20.12.2012 hat Deutschland der Ratifizierung des Fakultativprotokolls vom 19.12. 2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren zugestimmt und dessen Text im BGBl II veröffentlicht. Das Fakultativprotokoll tritt nach Maßgabe von Art. 19 (1) drei Monate nach Hinterlegung der zehnten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft. Der Tag des Inkrafttretens für Deutschland ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben (Art. 2 des Zustimmungsgesetzes). Gegenstand des Protokolls ist die Einführung eines Individualbeschwerderechts in die Kinderrechtskonvention.

Quelle: BGBl 2012 II 1546-1557