27. Juni 2018
Bosnien und Herzegowina, Slowenien

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren wird für Bosnien und Herzegowina am 17.8.2018 und für Slowenien am 25.8.2018 nach Maßgabe einer Erklärung in Kraft treten.

Quelle: BGBl. 2018 II 256 und https://treaties.un.org (Vorbehalte, Erklärungen)