20. Februar 2014
14. April 2014

Fakultativprotokoll zur KRK tritt in Kraft

Costa Rica hat am 14.1.2014 als 10. Staat seine Ratifikationsurkunde zum Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum New Yorker UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren hinterlegt. Gemäß Art. 19 Abs. 1 tritt das Protokoll drei Monate nach Hinterlegung der 10. Ratifikationsurkunde in Kraft; dies ist folglich am 14.4.2014 der Fall und wird vorerst die Länder betreffen, die das Protokoll bereits ratifiziert haben. Derzeit sind das Albanien, Bolivien, Costa Rica, Deutschland, Gabun, Montenegro, Portugal, die Slowakei, Spanien und Thailand. 

37 weitere Staaten haben das Fakultativprotokoll unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. 

Mit dem Inkrafttreten des Protokolls steht im Rahmen des Übereinkommens erstmals ein Individualbeschwerdeverfahren zur Verfügung; zuständig ist der Ausschuss für die Rechte des Kindes.