25. November 2014
Bolivien

Familien- und Familienverfahrensgesetzbuch verkündet

Am 19.11.2014 hat der bolivianische Präsident Evo Morales das neue Familien- und Familienverfahrensgesetzbuch (Código de las Familias y del Proceso Familiar – Ley 603) verkündet. Dieses soll am 6.8.2015 in Kraft treten und wird dann das bisherige Familiengesetzbuch (Código de Familia von 1988 – Ley 996) sowie einschlägige Verfahrensvorschriften ersetzen. [Nachtrag August 2015: Das Inkrafttreten wurde auf den 6.2.2016 verschoben.]

Das neue Gesetzbuch sieht neben der Ehe auch mit rechtlichen Wirkungen verbundene tatsächliche Lebensgemeinschaften (uniones de hecho) vor, wobei die Anerkennung letzterer gegenüber der bisherigen Rechtslage (die u.a. zwei Jahre Zusammenleben fordert) deutlich erleichtert wird; künftig muss für eine Registrierung nur noch das Bestehen einer Lebensgemeinschaft nachgewiesen werden. Das Eheschließungsalter wird auf 18, für Ausnahmefälle auf 16 Jahre festgesetzt. Die Scheidung wird erleichtert. U.a. entfällt der bisher im Gesetz enthaltene Katalog von Scheidungsgründen.

Die Formulierungen in Bezug auf die Ehe und auf die tatsächliche Lebensgemeinschaft sind fortan geschlechtsneutral, womit jedoch keine Legalisierung gleichgeschlechtlicher Verbindungen verbunden ist. Vertreter von Homosexuellenverbänden äußerten, diese Fassung des Gesetzes ermögliche es, in Zukunft eine Gleichstellung zu erreichen.

Das neue Gesetzbuch kennt fünf Familientypen, die unterschiedlichen Lebenssituationen entsprechen und zu einer Entpatriarchalisierung der Gesellschaft beitragen sollen.

Im Namensrecht gibt es fortan die Möglichkeit, Kindern nur noch einen Nachnamen zu geben (statt den jeweils ersten Nachnamen des Vaters und der Mutter); werden zwei Nachnamen vergeben, so muss der Nachname des Vaters nicht mehr an erster Stelle stehen. 

Das Gesetzbuch enthält über familienrechtliche Normen i.e.S. hinaus auch Vorschriften zu Rechtsmaterien, die nach deutschem Verständnis dem Sozialrecht, insbesondere dem Jugendhilferecht, zuzuordnen sind. Auf der anderen Seite sind für familienrechtliche Fragen im Bereich des Zivilrechts zusätzlich weitere Gesetze einschlägig, so z.B. die Regelungen zur Pflegschaft, Vormundschaft und Adoption im jüngst verkündeten Kinder- und Jugendgesetzbuch und die Regelungen zur notariellen Scheidung im im Januar verkündeten Gesetz über das plurinationale Notariat.

Online wird das Gesetz in Kürze im Amtsblatt des plurinationalen Staates Bolivien zugänglich sein; zurzeit (25.11.2014) ist dies jedoch noch nicht der Fall. (Die Seite ist zeitweise schwergängig, sodass es zu längeren Ladezeiten kommen kann.)