25. April 2014
Vereinigtes Königreich/England und Wales

Familiengerichtsbarkeit reformiert

In England und Wales sind aufgrund der Sec 17 des Crime and Courts Act 2013 am 22. April umfängliche Änderungen der Gerichtszuständigkeiten im Familienrecht in Kraft getreten. Kernstück der Reform ist die Schaffung eines „einzigen Familiengerichts“ (single Family Court), bei dem – mit wenigen Ausnahmen zugunsten des High Court, die v.a. Verfahren nach der Brüssel IIa-VO und dem HKÜ betreffen – alle familienrechtlichen Zuständigkeiten konzentriert werden. Der Family Proceedings Court wird abgeschafft, die County Courts verlieren ihre familienrechtlichen Zuständigkeiten.

Amtliche Stellungnahme mit Beschreibung der neuen Regelungen

 

Text des Crime and Courts Act 2013