17. Februar 2012
Türkei

Familienname des Kindes im türkischen Recht

Das türkische Verfassungsgericht hat am 8.12.2011 die Bestimmung des Familiennamens des Kindes geschiedener Eltern durch den Vater für verfassungswidrig erklärt. Die Regelung stammte aus dem Familiennamensgesetz von 1934.