29. April 2020
Vereinigtes Königreich

Familienrechtliche Abläufe unter Corona-Bedingungen

Wie fast überall sonst in der Welt ist auch im Vereinigten Königreich die Familiengerichtsbarkeit mit coronabedingten Problemen beschäftigt. Dabei wird teilweise versucht, praktische Probleme durch Veröffentlichung von Handreichungen anzugehen.

Sir Andrew McFarlane, der Präsident der Family Division des High Court, hat eine Orientierungshilfe („Guidance“) zur Einhaltung von gerichtlichen Anordnungen, die den Umgang mit Kindern betreffen, während der Corona-Krise veröffentlicht. Demnach dürfen sich Kinder unter 18 Jahren, deren Eltern nicht in einem Haushalt leben, zwischen den Haushalten bewegen. Das bedeute jedoch nicht, dass sie zwingend zwischen den Haushalten wechseln müssten; die Entscheidung sei von den Eltern unter Berücksichtigung der Gesundheitsaspekte zu treffen. Bei der Auslegung gerichtlicher Anordnungen komme es auf deren Sinn, nicht auf die wörtliche Auslegung an.

Link zur Guidance

Justice MacDonald hat eine Handreichung zu familienrechtlichen Verfahren auf Distanz publiziert. Darin identifiziert er Probleme, die in familienrechtlichen Verfahren auftreten, die auf diese Weise stattfinden, und unterbreitet Lösungen. Das derzeit online stehende Papier ist bereits die vierte Version – voraussichtlich wird es aufgrund von Praxiserfahrungen noch weiterentwickelt. Berichten aus der Fachpresse zufolge finden derzeit etwa 85% aller gerichtlichen Anhörungen im Vereinigten Königreich auf Distanz statt.

Link zur Handreichung

Beeinträchtigt ist auch die familienrechtliche Gesetzgebung: Beobachter gehen davon aus, dass sich die geplante Scheidungsrechtsreform (Erleichterung der Scheidung durch Einführung der „no-fault divorce“) wegen der Corona-Krise um Monate verzögern wird.