24. April 2018
Frankreich

Fehlender Handschlag ist Grund für Verweigerung der Einbürgerung

Der Conseil d’Etat hat in einer Entscheidung vom 11.4.2018 die Verweigerung der Einbürgerung einer Algerierin für rechtmäßig erklärt, die sich bei der Einbürgerungszeremonie geweigert hatte, einem Präfekturbeamten die Hand zu geben. Die Frau, die mit einem Franzosen verheiratet ist und religiöse Gründe für ihre Weigerung angegeben hatte, habe durch ihr Verhalten ein Assimilationsdefizit bewiesen.

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