15. Dezember 2016
Indien

Frist für Wiederheirat nach Scheidung

Der High Court von Mumbai (Bombay) hat am 2.12.2016 entschieden, dass für die Wiederheirat eines geschiedenen Hindus, soweit kein Rechtsmittel gegen das Scheidungsurteil eingelegt wurde, eine Frist von 90 Tagen gilt. In dem Verfahren ging es um die Rechtsfrage, ob sich die in Sec. 15 Hindu Marriage Act, 1955 vorgesehene, der Rechtsmittelfrist entsprechende Wartefrist auf die in Sec. 28 Abs 4 Hindu Marriage Act festgelegte 90-Tages-Rechtsmittelfrist bezieht, oder ob die 30-Tages-Rechtsmittelfrist nach Sec. 19 Abs. 3 Family Courts Act einschlägig ist. Das Gericht vertrat die Auffassung, die die Wartefrist definierende Rechtsmittelfrist müsse nach dem Hindu Marriage Act selbst bestimmt werden.