26. Januar 2016
Ägypten

Geldhinterlegung bei Eheschließung mit deutlich jüngeren Ägypterinnen

Eine Ende 2015 erlassene Verordnung des ägyptischen Justizministeriums sieht vor, dass ein ausländischer Mann, der eine Ägypterin heiratet, die mindestens 25 Jahre jünger ist als er, 50000 ägyptische Pfund (etwa 5900 Euro) im Namen seiner Frau bei der ägyptischen Zentralbank hinterlegen muss. Die Regelung soll die finanziellen Interessen der Frau in Fällen schützen, in denen sogenannte Urlaubsehen nicht von langer Dauer sind. Sie ändert eine bestehende Regelung, die die Hinterlegung von 40000 Pfund vorsah. Von 1976 bis 1993 waren Ehen zwischen Ägypterinnen und Ausländern mit mehr als 25 Jahren Altersdifferenz gänzlich verboten; seit 1993 ist ein Geldbetrag zu hinterlegen.