24. Mai 2022
Monaco

Genfer Flüchtlingskonvention

Monaco hat am 11.2.2022 seine Erklärung anlässlich seines Beitritts zum Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.7.1951 (GFK) unter geographischer Beschränkung auf Europa gemäß Art. 1 Abschnitt B Nr. 1a GFK nach Art. 1 Abschnitt B Nr 2 erweitert, wonach nunmehr Anwendbarkeit auf Ereignisse, die vor dem 1.1.1951 in Europa oder anderswo eingetreten sind, gegeben ist.

Quelle: BGBl. 2022 II 227; Wortlaut der Erklärung https://treaties.un.org