20. Januar 2014
USA/Indiana

Geschlechtswechsel führt nicht zu Eheauflösung

Der Indiana Appeals Court hat am 20.12.2013 entschieden, dass ein Geschlechtswechsel eines Transsexuellen nicht per se zur Auflösung bzw. Nichtigkeit einer bestehenden Ehe führt und ein entsprechendes Scheidungsverlangen deshalb zulässig ist. Die Tatsache, dass die Rechtslage in Indiana gleichgeschlechtliche Ehen untersagt, sei insoweit irrelevant. Eine andere Entscheidung könne rechtlich unangemessene negative Folgen für aus der Ehe stammende Kinder haben. Die Vorinstanz hatte das Scheidungsbegehren mit der Begründung abgelehnt, die Ehe sei wegen des Verbots gleichgeschlechtlicher Ehen nichtig und könne deshalb nicht geschieden werden.