27. Juni 2018
Spanien/Murcia

Gesetz zu (eingetragenen) tatsächlichen Lebensgemeinschaften

Das Regionalparlament (Asamblea Regional) der Autonomen Gemeinschaft Murcia hat Ende Mai einem Gesetzentwurf zu (eingetragenen) tatsächlichen Lebensgemeinschaften (Ley de Parejas de Hecho) zugestimmt. Hierfür wird ein regionales Register geschaffen, das die bisher auf örtlicher Ebene vorhandenen Register integriert. Die tatsächliche Lebensgemeinschaft ist als »stabile, freie, öffentliche und bekannte Verbindung zweier volljähriger oder emanzipierter Personen, von einer Affektivität wie bei einer Ehe, unabhängig vom Geschlecht« definiert. Nicht emanzipierte Minderjährige, in einer anderen eingetragenen Lebensgemeinschaft lebende oder verheiratete Personen können keine derartige Lebensgemeinschaft eingehen. Die Autonome Gemeinschaft Murcia war die letzte der spanischen Regionen, die noch nicht über ein Gesetz zu dieser Thematik verfügte.

Derzeit (Stand 27.6.2018) befindet sich der Gesetzentwurf noch in einer Redaktionsphase; die endgültige Verabschiedung steht aus.

Link zu Übersichtsseite zum Gesetzgebungsverfahren mit Möglichkeit zum Herunterladen des Entwurfstexts und anderer Dokumente