30. März 2016

Gesetz zum Kinderschutz verkündet

Am 15.3.2016 ist in Frankreich das Gesetz Nr. 2016-297 zum Schutz von Kindern (loi relative à la protection de l’enfant) im Gesetzblatt verkündet worden. Dieses ändert zahlreiche Vorschriften anderer Gesetze und enthält neben jugendschutzrechtlichen Regelungen auch Bestimmungen zum Adoptionsrecht, u.a. eine Änderung des Art. 370 Code civil, der die Rückgängigmachung von Adoptionen betrifft, durch Art. 32 des neuen Gesetzes. Die Rückgängigmachung kann, Vorliegen der erforderlichen schwerwiegenden Gründe vorausgesetzt, künftig bei Volljährigen durch den Adoptierten und den Adoptierenden beantragt werden, bei Minderjährigen nur durch die Staatsanwaltschaft. Art. 42 betrifft die (an weitere Bedingungen geknüpfte) Gewährung der französischen Staatsangehörigkeit an Kinder, die sich aufgrund einer Gerichtsentscheidung seit mindestens 3 Jahren in der Obhut einer Person mit französischer Staatsangehörigkeit oder einer französischen Sozialinstitution befinden (Änderung von Art. 21-12 Code civil).

Link zum Gesetzestext