27. September 2019
Kolumbien

Gesetz zum Staatsangehörigkeitserwerb durch Kinder von Venezolanern

Der kolumbianische Präsident hat das Gesetz 1997 vom 16.9.2019 ausgefertigt, das die Zuerkennung der Staatsangehörigkeit an in Kolumbien geborene Kinder von Venezolanern ermöglicht, die sich infolge der Krise in ihrem Heimatland dort aufhalten. Zu diesem Thema hatte es vor kurzem schon eine Entschließung des Zivilstandsregisters gegeben. Das Gesetz fügt Art. 2 des Gesetzes 43 von 1993 einen Absatz hinzu. Demnach wird für Kinder, die seit dem 1.1.2015 geboren sind, der Aufenthalt der Eltern in Kolumbien und deren Absicht, dort zu bleiben, unterstellt, was einen Staatsangehörigkeitserwerb der Kinder (nicht jedoch der Eltern) zur Folge hat. Die Regelung ist auf zwei Jahre ab der Verkündung befristet. Sie weicht in ihren Auswirkungen leicht von der bisher geltenden Entschließung ab (u. a. war dort der 19.8.2015 als Stichtag vorgesehen).

Link zum Gesetzestext