19. Juni 2015
Spanien

Gesetz über Einbürgerung sephardischer Juden

Das Gesetz über die Einbürgerung sephardischer Juden ist parlamentarisch verabschiedet worden. Es soll am 1.10.2015 in Kraft treten.

Gegenstand des Gesetzes ist der erleichterte Erwerb der spanischen Staatsangehörigkeit durch sephardische Juden (d.h. Abkömmlinge von Juden, die 1492 aus Spanien vertrieben wurden). Die Sephardeneigenschaft ist mittels vorgeschriebener Bestätigungen und/oder Nachweise zu belegen. Zudem muss eine besondere Verbindung zu Spanien nachgewiesen werden; dies beinhaltet u.a. das Bestehen einer Sprachprüfung. Es findet ein Verfahren auf elektronischem Wege statt. Ein Wohnsitz in Spanien ist nicht erforderlich. Ein Antrag ist innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes zu stellen; dieser Zeitraum kann durch den zuständigen Minister um ein Jahr verlängert werden. Art. 23 des Zivilgesetzbuchs wird modifiziert, um Sepharden einen Staatsangehörigkeitserwerb ohne Verzicht auf ihre bisherige Staatsangehörigkeit zu ermöglichen.

Das Gesetz wird als historische Wiedergutmachung für die Vertreibung der spanischen Juden im Jahre 1492 verstanden.

Übersichtsseite des Abgeordnetenhauses zum Gesetzgebungsverfahren mit verlinkten Dokumenten