08. Juni 2012

Gesetz über Friedensgerichtsbarkeit bringt Zuständigkeitsänderungen

In Venezuela ist im Dezember 2011 ein Gesetz zur kommunalen Friedensgerichtsbarkeit (Ley Orgánica de la Jurisdicción Especial de la Justicia de Paz Comunal) verabschiedet worden und am 2. Mai 2012 in Kraft getreten. Dieses tritt an die Stelle des Gesetzes über Friedensgerichte von 1994. Die Neuregelung sieht Zuständigkeiten der Friedensrichter im Bereich der Eheschließung, der einvernehmlichen Scheidung, wenn keine Kinder vorhanden und die Partner über 18 Jahre alt sind, der Auflösung stabiler Lebensgemeinschaften (uniones estables) und der Gütertrennung vor. Die diesbezüglichen Zuständigkeiten sind im Zivilregistergesetz und im Código civil allerdings abweichend geregelt und der ordentlichen bzw. Zivilgerichtsbarkeit zugewiesen. Ob deshalb eine explizite Änderung der entsprechenden Vorschriften erforderlich ist, ist umstritten.