25. September 2015
Spanien

Gesetz über internationale juristische Zusammenarbeit in Zivilsachen

Am 20.8.2015 ist das Gesetz über die internationale juristische Zusammenarbeit in Zivilsachen vom 30.7.2015 (Ley 29/2015) in Kraft getreten. Dieses enthält umfangreiche Regelungen zum internationalen Zivilverfahrensrecht. Nach Art. 33 ist es ausnahmsweise möglich, spanisches Recht anzuwenden, wenn an sich ausländisches Recht anzuwenden wäre, dessen Inhalt und Geltung aber nicht bewiesen werden kann. In einer umfangreichen Präambel werden die Zielsetzungen des Gesetzes dargelegt.

Link zum Gesetzestext