25. Juli 2019
Island

Gesetz über die sexuelle Autonomie

Das Gesetz über die sexuelle Autonomie (lög um kynrænt sjálfræði, Gesetz Nr. 80 v 1.7.2019) bringt u. a. grundlegende Änderungen im Namensrecht.

Das isländische Namensrecht basiert nach bisherigem Stand darauf, dass jeder grundsätzlich einen seinem Geschlecht entsprechenden Vornamen tragen muss und dazu einen Nachnamen, der sich aus der Genitivform des Vornamens des Vaters mit dem Suffix -son (für Söhne) oder dem Suffix -dóttir (für Töchter) zusammensetzt, dergestalt, dass der Nachname in jeder Generation wechselt (falls nicht Vater und Sohn zufällig denselben Vornamen tragen).

Zu diesem Rechtszustand gelten nunmehr folgende Änderungen: Jeder kann sich mit seinem selbstempfundenen Geschlecht (wobei es auf die gelebte Realität ankommt) entsprechend ins Register eintragen lassen, wobei auch die Eintragung mit einem „X“ für Diverse möglich ist. Die Regeln für Nachnamen werden grundsätzlich beibehalten. Sie folgen aber dem im Register eingetragenen Geschlecht. D. h. wer im Register sein Geschlecht ändern lässt, kann auch den Nachnamen entsprechend dem dann eingetragenen Geschlecht ändern lassen. Außerdem wird eine neue, geschlechtsneutrale Namensendung „-bur“ (Kind) eingeführt, die den im Register mit „X“ Eingetragenen vorbehalten ist. Alternativ kann bei Eintragung mit „X“ auf eine Namensendung auch ganz verzichtet werden, was bisher nur bei ausländischen Namen möglich war.

Vornamen können jetzt – unabhängig vom im Register eingetragenen Geschlecht – ohne Ansehen der Geschlechtszuordnung vergeben werden, also auch Mädchennamen für Jungen und umgekehrt.

Link zum Gesetzestext