25. Juli 2019
Ukraine

Gesetz über ukrainische Sprache als Staatssprache

Am 16.7.2019 ist das Gesetz der Ukraine über die Gewährleistung des Funktionierens der ukrainischen Sprache als Staatssprache vom 25.4.2019 in Kraft getreten. Dieses enthält in seinem Artikel 7 auch Regelungen zu den Sprachkenntnissen, die für eine Einbürgerung erforderlich sind. Art. 8 Ziff. 2 und Art. 40 Ziff. 2 sehen vor, dass Staatsbürger, deren Muttersprache nicht Ukrainisch ist, das Recht darauf haben, dass ihr Name gemäß ihren nationalen Traditionen geschrieben wird. Gemäß Art. 8 Ziff. 3 erfolgt die Namenstranskription für die Verwendung in Auslandsreisepässen aus der ukrainischen Sprache.

Link zum Gesetzestext