25. März 2013
Deutschland

Gesetz zur Durchführung des Haager Kindesunterhaltsübereinkommens

Das Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts und des materiellen Unterhaltsrechts ist am 20.2.2013 ergangen. Art. 1 enthält Änderungen des Auslandsunterhaltsgesetzes, Art. 2 Änderungen des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes und Art. 3 solche des BGB. Art. 3 gilt seit dem 1.3.2013, Art. 2 seit dem 26.2.2013; das Inkrafttreten von Art. 1 erfolgt im Wesentlichen gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Haager Unterhaltsübereinkommens 2007 und ist im BGBl. bekanntzugeben.