08. Juni 2012
Argentinien

Gesetz zur Geschlechtsidentität

Das im Mai verkündete Gesetz Nr. 26.743 zur Geschlechtsidentität sieht vor, dass in Zukunft jede Person im Personalausweis nach freier Entscheidung mit dem von ihr gewünschten Geschlecht geführt werden kann, ohne die Notwendigkeit einer operativen Geschlechtsumwandlung. Im Zivilregister kann zukünftig ebenfalls eine entsprechende Änderung beantragt werden. Auch eine entsprechende Vornamensänderung ist möglich.