14. April 2018
Portugal

Gesetz zur Selbstbestimmung über das Geschlecht

Die Assembleia da República hat am 13.4.2018 einen Gesetzentwurf zur Selbstbestimmung über das Geschlecht verabschiedet. Dieser sieht vor, dass ab 16 Jahren eine Änderung des Geschlechts – und damit auch des geschlechtsspezifischen Vornamens  -  im Zivilregister möglich ist.

Nach dem Gesetz über die Geschlechtsidentität (Gesetz Nr. 7/2011) setzt eine Geschlechtsänderung bisher Volljährigkeit und die Diagnose einer Störung der Geschlechtsidentität voraus; diese muss von einem Arzt und einem Psychologen unterschrieben sein, was nach dem neuen Entwurf nicht mehr erforderlich sein sollte.

Am 9.5.2018 hat der Staatspräsident ein Veto eingelegt und das Parlament aufgefordert, darüber zu beraten, dass für unter 18-Jährige obligatorisch eine vorherige medizinische Einschätzung vorgesehen wird; den Entwurf  hat er dementsprechend an dieses zurückverwiesen.

Link zu Parlamentsseite zum Gesetzgebungsverfahren

Link zu Vetobotschaft des Präsidenten