30. Januar 2017
Costa Rica

Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Mädchen ändert Eheschließungsalter

Das am 13. Januar in Kraft getretene Gesetz Nr. 9406 zur Stärkung des rechtlichen Schutzes von Mädchen und weiblichen Jugendlichen vor Situationen geschlechtlicher Gewalt, die mit missbräuchlichen Beziehungen verbunden ist, bringt einige Änderungen im Familienrecht. Art. 14 des Familiengesetzbuchs (Código de Familia, CF) wird dahingehend geändert, dass nach einer neu gefassten Ziffer 4 Eheverbote für Adoptionssituationen festgelegt werden, die auch Ehegatten und Abkömmlinge betreffen; in einer neuen Ziffer 7 wird das Eheschließungsalter auf einheitlich 18 Jahre angehoben. Nach einer Neufassung von Art. 64 CF ist die nach Art. 14 eintretende Ehenichtigkeit von Amts wegen zu erklären; dem Zivilregister ist es untersagt, Ehen einzutragen, die unter Beteiligung von Personen unter 18 Jahren erfolgen. Modifiziert werden auch Art. 148 CF (zur Verwaltung des Vermögens des in der elterlichen Gewalt Befindlichen) sowie die Regelungen zur Beendigung der elterlichen Gewalt (Art. 158 CF). Aufgehoben werden Art. 16 Ziff 1 und 3 CF, Art. 21 und 22 CF, Art. 28 Ziff. 2 CF, Art. 36 und 38 CF sowie Art. 39 Ziff. 1 Zivilgesetzbuch (Código civil).

Der spanische Originaltext des Gesetzes ist abrufbar auf der Webseite http://www.pgrweb.go.cr/scij/.