26. Februar 2020
Elfenbeinküste

Gesetze zum Ehe- und Kindschaftsrecht erlassen

In der Elfenbeinküste sind im Sommer 2019 mehrere Gesetze familienrechtlichen Inhalts erlassen worden.

Ein neues Ehegesetz (loi no 2019-570 relative au mariage) vom 26.6.2019 (Journal Officiel, Nr. 10, numéro spécial vom 12.7.2019) bringt umfangreiche Änderungen der Rechtslage nach dem alten Gesetz. Diese betreffen u. a. die ausnahmslose Festlegung des Ehefähigkeitsalters für beide Geschlechter auf 18 Jahre und die Einführung der Unfähigkeit zum Vollzug der Ehe und der Unfähigkeit zur Fortpflanzung als Grund für die Nichtigkeit des Ehekonsenses, soweit diese dem nicht betroffenen Partner bei der Eheschließung unbekannt, dem anderen jedoch bekannt war. Die Wartezeit für die Wiederheirat der Frau kann nunmehr mittels Vorlage einer ärztlichen Aussage, nach der sie nicht schwanger ist, vermieden werden. Im Güterrecht wurden verschiedene Änderungen vorgenommen, die dem Schutz der wirtschaftlichen Interessen beider Ehepartner dienen sollen; hierbei wurde die Stellung der Frau verbessert. Auch bei den Formvorschriften für die Ehe gibt es Änderungen.

Ein neues Kindschaftsrechtsgesetz (loi no 2019-571 relative à la filiation) vom 26.6.2019 (Journal Officiel, Nr. 10, numéro spécial vom 12.7.2019) bringt u.a. Regelungen zur Gleichstellung aller Kinder (Abschaffung der Diskriminierung von aus Ehebruch oder Inzest stammenden Kindern und Abschaffung entsprechender Begrifflichkeiten), zur Einführung des Rechts des Kindes auf Feststellung eines Kindschaftsverhältnisses (und in diesem Zusammenhang die Abschaffung der Notwendigkeit der Zustimmung der Ehefrau zur Anerkennung außerehelicher Kinder durch den Vater), zur Einführung der Möglichkeit des Ehemanns, die Vaterschaft bezüglich während der Ehe geborener Kinder mittels DNA-Nachweises zu widerlegen und zur Vereinfachung des Verfahrens zur Anerkennung nichtehelicher Kinder.

Ein neues Gesetz über die Minderjährigkeit (loi no 2019-572 relative à la minorité) vom 26.6.2019 (Journal Officiel, Nr. 11, numéro spécial vom 16.7.2019) legt das Volljährigkeitsalter auf 18 Jahre fest und enthält Regelungen zum Sorgerecht, zur Vormundschaft und zur Geschäftsfähigkeit.

Darüber hinaus wurde ein neues Erbrechtsgesetz erlassen (loi no 2019-573 relative aux successions) vom 26.6.2019 (Journal Officiel, Nr. 11, numéro spécial vom 16.7.2019)