29. Januar 2018
USA/Alabama

Gesetze zum Scheidungsrecht in Kraft

Am 1.1.2018 sind in Alabama zwei Gesetze zum Scheidungsrecht in Kraft getreten:

House Bill 257 betrifft den Scheidungsunterhalt. Sie sieht vor, dass unbefristeter Unterhalt nur noch unter außerordentlichen Umständen zugesprochen werden kann. Grundsätzlich ist nur Unterhalt zur Wiedergewinnung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit (rehabilitative alimony) zu gewähren; die Unterhaltsdauer darf 5 Jahre nicht überschreiten, es sei denn, das Gericht stellt fest, dass eine Wiedergewinnung der Eigenständigkeit nicht möglich ist. Ist das der Fall, so darf die Unterhaltsdauer grundsätzlich die Ehedauer nicht überschreiten, sofern nicht die Ehe länger als 20 Jahre gedauert hat. Geregelt wird darüber hinaus der Interimsunterhalt in Scheidungsfällen.

Link zum Text von HB 257

House Bill 208 betrifft die Aufteilung von Rentenansprüchen (retirement benefits) im Scheidungsfall. Bisher mussten die Parteien 10 Jahre verheiratet sein, damit es hier zu einer Aufteilung kommen konnte, diese Frist gilt nun nicht mehr.

Link zum Text von HB 208